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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Es handelt sich bei der Beauftragung bzw Buchung von der Hundeschule venndogs jeweils um einen Dienstleistungsvertrag. Die Dienstleistungsverträge, welche von der Hundeschule venndogs angeboten werden sind für Einzeltraining, Kurse, Workshops, Seminare und diversen anderen Aktivitäten und Informationen. Nach den Dienstleistungen ist ein gewisser Erfolg teilweise der Hundeschule venndogs nicht geschuldet. Sollte ein gewisser Erfolg durch die Hundeschule venndogs geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Einen konkludenten Vertragsabschluss schließen die Vertragsparteien ausdrücklich aus.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Jeder Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für die durch sie selbst oder den eigenen Hund verschuldeten oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen bzw. der Hundeschule venndogs als Nachweis vorliegen. Außerdem ist ein ausreichender Impfschutz ( bei Welpen nach Absprache) und ebenfalls eine Kopie des Impasses vorzulegen. 

  • An den Dienstleistungen dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Bei Verdacht einer ansteckenden Krankheit, körperlicher Einschränkung oder Krankheit dürfen die Hunde nicht, bzw. nach Absprache mit dem Trainer der Hundeschule venndogs an den Dienstleistungen teilnehmen. Dies bedeutet, dass nur gesunde Hunde an den Dienstleistungen teilnehmen dürfen. Wenn der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht oder es sogar eine Diagnose gibt, ist der Teilnehmer dazu angehalten die Hundeschule venndogs darüber zu informieren, sofern der Hund in den letzten 14 Tagen an einer Dienstleistung teilgenommen hat oder eine Teilnahme geplant ist. 

 

§ 2.1 Trainingsregeln

  • Grundsätzlich ist der Leinenkontakt unter den Hunden zu vermeiden. In Außnahmesituationen kann dies durch den Trainer verändert werden. Alle Hunde müssen zu Beginn der Unterrichtseinheiten immer angeleint sein und werden während der Stunde nur auf Anweisung der Trainer abgeleint.

  • Zu Beginn der Trainingsstunden müssen die Hunde angeleint sein. In bestimmten Trainingssituationen gibt es Ausnahmefälle, welche explizit durch den Trainer angewiesen werden.

  • Tierschutzwidrige Trainingsmethoden oder -hilfsmittel sind strengstens untersagt. 

  • Generell ist das Füttern fremder Hunde verboten. In bestimmten Trainingssituationen gibt es Ausnahmefälle, welche explizit durch den Trainer angewiesen werden.

§ 2.2 Ausschlussrecht​

  • Sollte ein Teilnehmer der Hundeschule venndogs sein

    kann die Hundeschule venndogs den Teilnehmer ohne Einhalten von Fristen mit sofortiger Wirkung und ohne Ansprüche auf Erstattung von der Teilnahme ausschließen.

    • sich den Anweisungen des Trainers widersetzen

    • das Ziel oder den ungestörten Fortlauf des Unterrichtes oder der Dienstleistung behindern

    • andere Teilnehmer und/oder deren Hunde stören oder gefährden

    • sich nicht gemäß der geltenden Tierschutzverordnungen verhalten

  • venndogs behält sich grundsätzlich vor Teilnehmern oder Hunde ohne Angabe von Gründen vor.

  • Hündinnen in der Standhitze (Läufigkeit) sind grundsätzlich nicht vom Training ausgeschlossen. Es sei denn es wird eine andere Vereinbarung mit dem Trainer getroffen. 

 

§ 3 Vertragsabschluss

Eine Anmeldung bei der Hundeschule venndogs ist bindend für die Teilnehmer und jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur vereinbarten Zahlung für die jeweilige Dienstleistung. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und der Hundeschule venndogs kommt durch die Teilnahme der Hundeschule zustande. Die Anmeldung zu den Dienstleistungen von venndogs bedarf - insofern in den Anmeldebedingungen einzelner Angebote nichts anderes vermerkt ist - keiner besonderen Form (telefonisch, per E-Mail, SMS, Whatsapp oder schriftlich). Die Anmeldung entsteht in der Regel durch die Zusage einer Dienstleitung.

 

§ 3.1 Zahlungsbedingungen

Einzelstunden:
Die Zahlungsgebühr ist nach jeder Stunde sofort fällig und unmittelbar danach in Bar zu bezahlen, insofern nichts anderes zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule venndogs vereinbart ist. 

Gruppenstunden:
Die Zahlungsgebühr ist nach jeder Stunde sofort fällig und unmittelbar danach in Bar zu bezahlen, insofern nichts anderes zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule venndogs vereinbart ist

Alle anderen Dienstleistungen:

Die Zahlungsgebühren sind – insofern nichts anderes in den Anmeldebedingungen einzelner Dienstleitungen vermerkt ist – unmittelbar danach in Bar zu bezahlen.

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, behält venndogs sich die Geltendmachung des Vertragsschadens vor. Ein Zahlungsverzug hat einen Entzug der Teilnahmeberechtigung an den Dienstleistungen von der Hundeschule venndogs zur Folge.

 

§ 4.1 Absage/Rücktritt durch Teilnehmer

Ein Teilnehmer der Hundeschule venndogs kann jederzeit vor Beginn der Dienstleistung vom  bestehenden Vertrag zurücktreten. Die Absage vor dem Training kann formlos jedoch nicht mündlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Eingang der Absage bei der Hundeschule venndogs

  • 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr

Bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer oder während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

 

Absagen zu Einzel- oder Gruppenstunden sollten immer 12 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheiten erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten wird die Trainingsstunde zu   zu Lasten des Teilnehmers mit dem vollen Preis berechnet.

 

§ 4.2 Absagen/Rücktritt durch venndogs

Die Hundeschule venndogs behält sich vor Einzel-, Gruppenstunden, sowie alle anderen Dienstleistungen aufgrund von

  • Höhere Gewalt

  • kurzfristigem Ausfall des Trainers, z.B durch Krankheit, persönliche Gründe etc.

  • Ausländische Beteiligung (weniger als 3 Teilnehmer)

ausfallen zu lassen bzw. den Termin zu verschieben.

 

Bei fortlaufenden bzw. festen Terminen werden Ausweichtermine oder Nachholtermine (fortlaufend im Trainingsrhythmus) angeboten. Sollten Teilnehmer an diesen Ersatzterminen nicht teilnehmen können, erfolgt eine dem zeitlichen Anteil des verschobenen Termins am Gesamtangebot entsprechend anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche an die Hundeschule venndogs sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Urheberrecht

Die Inhalte aller Dienstleistungen, sowie alle ausgegebenen Unterlagen der Hundeschule venndogs unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis (schriftlich) von venndogs vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. Bei Zuwiderhandlung behält venndogs sich rechtliche Schritte vor.

 

§ 6 Medien/Bild- und Tonmaterial

Die Teilnehmer der Hundeschule venndogs erklären ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während der Dienstleistungen Foto- oder Filmaufnahmen von ihm und/oder seinem Hund angefertigt werden dürfen. Diese dienen zur Dokumentation des Trainings und dürfen im Zusammenhang zu Werbezwecken (Social Media, Homepage) für die Hundeschule venndogs genutzt werden.

 

§ 7 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Vorbehalt

Die Berichtigung von Druck-, Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Aachen.

 

§ 10 Veterinäramt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39)

Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel.: 0241-5198-3949
Fax: 02405-95018

Ergänzende Teilnahmebedingungen zum Venndogs Trail-Pass

1. Geltungsbereich

Diese ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für den venndogs Trail-Pass und ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von venndogs.

2. Leistungsumfang

Der Trail-Pass berechtigt zur Teilnahme an allen ausgeschriebenen Mantrailing-Terminen von venndogs nach vorheriger Anmeldung und vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Ein Anspruch auf einen festen Platz bei einzelnen Trail-Terminen besteht nicht. Die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen.

3. Laufzeit

Der Trail-Pass wird mit einer Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten abgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Trail-Pass jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird.

4. Beitrag und Zahlung

Der monatliche Beitrag beträgt 90,00 €.

Der erste Monatsbeitrag ist mit Vertragsbeginn fällig. Die weiteren Monatsbeiträge sind jeweils bis zum vereinbarten Fälligkeitstag zu entrichten.

Die Zahlung kann per PayPal oder nach individueller Absprache über eine andere vereinbarte Zahlungsart erfolgen.

5. Teilnahme

Die Teilnahme an den Trail-Terminen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung.

Sollte ein Termin bereits ausgebucht sein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an diesem Termin.

6. Nichtteilnahme

Nicht wahrgenommene Termine verfallen ersatzlos.

Eine Übertragung auf andere Personen oder eine Gutschrift für nicht genutzte Termine ist ausgeschlossen.

Der monatliche Beitrag ist unabhängig von der Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Termine zu entrichten.

Urlaubs-, krankheits-, läufigkeits-, arbeits- oder sonstige persönliche Verhinderungsgründe des Teilnehmers oder seines Hundes begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Verlängerung des Trail-Passes.

7. Absage durch Venndogs

Muss ein Trail-Termin aufgrund von Krankheit, Witterung, höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Monatsbeitrages.

venndogs bemüht sich, sofern organisatorisch möglich, einen Ersatztermin anzubieten.

8. Kündigung

Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Ausschluss von der Teilnahme

venndogs behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigem Grund vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei:

  • tierschutzwidrigem oder unangemessenem Umgang mit dem Hund,

  • aggressivem, beleidigendem oder respektlosem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder der Trainerin,

  • wiederholtem Nichtbefolgen von Anweisungen,

  • einem Verhalten, das den sicheren Ablauf des Trainings gefährdet,

  • unzureichendem Gesundheitszustand des Hundes oder einer Gefahr für andere Hunde und Menschen.

Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge besteht in diesen Fällen nicht, sofern der Ausschluss durch das Verhalten des Teilnehmers veranlasst wurde.

10. Haftung

Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von venndogs.

KONTAKT

venndogs

Denise Krout

In Steckenborn 52

52152 Simmerath

Tel.: 0163/6727666

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