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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Es handelt sich bei der Beauftragung bzw Buchung von der Hundeschule venndogs jeweils um einen Dienstleistungsvertrag. Die Dienstleistungsverträge, welche von der Hundeschule venndogs angeboten werden sind für Einzeltraining, Kurse, Workshops, Seminare und diversen anderen Aktivitäten und Informationen. Nach den Dienstleistungen ist ein gewisser Erfolg teilweise der Hundeschule venndogs nicht geschuldet. Sollte ein gewisser Erfolg durch die Hundeschule venndogs geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Einen konkludenten Vertragsabschluss schließen die Vertragsparteien ausdrücklich aus.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Jeder Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für die durch sie selbst oder den eigenen Hund verschuldeten oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen bzw. der Hundeschule venndogs als Nachweis vorliegen. Außerdem ist ein ausreichender Impfschutz ( bei Welpen nach Absprache) und ebenfalls eine Kopie des Impasses vorzulegen. 

  • An den Dienstleistungen dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Bei Verdacht einer ansteckenden Krankheit, körperlicher Einschränkung oder Krankheit dürfen die Hunde nicht, bzw. nach Absprache mit dem Trainer der Hundeschule venndogs an den Dienstleistungen teilnehmen. Dies bedeutet, dass nur gesunde Hunde an den Dienstleistungen teilnehmen dürfen. Wenn der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht oder es sogar eine Diagnose gibt, ist der Teilnehmer dazu angehalten die Hundeschule venndogs darüber zu informieren, sofern der Hund in den letzten 14 Tagen an einer Dienstleistung teilgenommen hat oder eine Teilnahme geplant ist. 

 

§ 2.1 Trainingsregeln

  • Grundsätzlich ist der Leinenkontakt unter den Hunden zu vermeiden. In Außnahmesituationen kann dies durch den Trainer verändert werden. Alle Hunde müssen zu Beginn der Unterrichtseinheiten immer angeleint sein und werden während der Stunde nur auf Anweisung der Trainer abgeleint.

  • Zu Beginn der Trainingsstunden müssen die Hunde angeleint sein. In bestimmten Trainingssituationen gibt es Ausnahmefälle, welche explizit durch den Trainer angewiesen werden.

  • Tierschutzwidrige Trainingsmethoden oder -hilfsmittel sind strengstens untersagt. 

  • Generell ist das Füttern fremder Hunde verboten. In bestimmten Trainingssituationen gibt es Ausnahmefälle, welche explizit durch den Trainer angewiesen werden.

§ 2.2 Ausschlussrecht​

  • Sollte ein Teilnehmer der Hundeschule venndogs sein

    kann die Hundeschule venndogs den Teilnehmer ohne Einhalten von Fristen mit sofortiger Wirkung und ohne Ansprüche auf Erstattung von der Teilnahme ausschließen.

    • sich den Anweisungen des Trainers widersetzen

    • das Ziel oder den ungestörten Fortlauf des Unterrichtes oder der Dienstleistung behindern

    • andere Teilnehmer und/oder deren Hunde stören oder gefährden

    • sich nicht gemäß der geltenden Tierschutzverordnungen verhalten

  • venndogs behält sich grundsätzlich vor Teilnehmern oder Hunde ohne Angabe von Gründen vor.

  • Hündinnen in der Standhitze (Läufigkeit) sind grundsätzlich vom Training ausgeschlossen. Es sei denn es wird eine andere Vereinbarung mit dem Trainer getroffen. 

 

§ 3 Vertragsabschluss

Eine Anmeldung bei der Hundeschule venndogs ist bindend für die Teilnehmer und jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur vereinbarten Zahlung für die jeweilige Dienstleistung. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und der Hundeschule venndogs kommt durch die Annahme der Hundeschule zustande. Die Anmeldung zu den Dienstleistungen von venndogs bedarf - insofern in den Anmeldebedingungen einzelner Angebote nichts anderes vermerkt ist - keiner besonderen Form (telefonisch, per E-Mail, SMS, Whatsapp oder schriftlich). Die Anmeldung entsteht in der Regel durch die Zusage einer Dienstleitung.

 

§ 3.1 Zahlungsbedingungen

Einzelstunden:
Die Zahlungsgebühr ist nach jeder Stunde sofort fällig und unmittelbar danach in Bar zu bezahlen, insofern nichts anderes zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule venndogs vereinbart ist. 

Gruppenstunden:
Die Zahlungsgebühr ist nach jeder Stunde sofort fällig und unmittelbar danach in Bar zu bezahlen, insofern nichts anderes zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule venndogs vereinbart ist

Alle anderen Dienstleistungen:

Die Zahlungsgebühren sind – insofern nichts anderes in den Anmeldebedingungen einzelner Dienstleitungen vermerkt ist – unmittelbar danach in Bar zu bezahlen.

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, behält venndogs sich die Geltendmachung des Vertragsschadens vor. Ein Zahlungsverzug hat einen Entzug der Teilnahmeberechtigung an den Dienstleistungen von der Hundeschule venndogs zur Folge.

 

§ 4.1 Absage/Rücktritt durch Teilnehmer

Ein Teilnehmer der Hundeschule venndogs kann jederzeit vor Beginn der Dienstleistung vom  bestehenden Vertrag zurücktreten. Die Absage vor dem Training kann formlos jedoch nicht mündlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Eingang der Absage bei der Hundeschule venndogs

  • 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr

  • 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr

Bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer oder während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

 

Absagen zu Einzel- oder Gruppenstunden sollten immer 12 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheiten erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten wird die Trainingsstunde zu   zu Lasten des Teilnehmers mit dem vollen Preis berechnet.

 

§ 4.2 Absagen/Rücktritt durch Emma Hundetraining

Die Hundeschule venndogs behält sich vor Einzel-, Gruppenstunden, sowie alle anderen Dienstleistungen aufgrund von

  • Höhere Gewalt

  • kurzfristigem Ausfall des Trainers, z.B durch Krankheit, persönliche Gründe etc.

  • Ausländische Beteiligung (weniger als 3 Teilnehmer)

ausfallen zu lassen bzw. den Termin zu verschieben.

 

Bei fortlaufenden bzw. festen Terminen werden Ausweichtermine oder Nachholtermine (fortlaufend im Trainingsrhythmus) angeboten. Sollten Teilnehmer an diesen Ersatzterminen nicht teilnehmen können, erfolgt eine dem zeitlichen Anteil des verschobenen Termins am Gesamtangebot entsprechend anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche an die Hundeschule venndogs sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Urheberrecht

Die Inhalte aller Dienstleistungen, sowie alle ausgegebenen Unterlagen der Hundeschule venndogs unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis (schriftlich) von venndogs vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. Bei Zuwiderhandlung behält venndogs sich rechtliche Schritte vor.

 

§ 6 Medien/Bild- und Tonmaterial

Die Teilnehmer der Hundeschule venndogs erklären ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während der Dienstleistungen Foto- oder Filmaufnahmen von ihm und/oder seinem Hund angefertigt werden dürfen. Diese dienen zur Dokumentation des Trainings und dürfen im Zusammenhang zu Werbezwecken (Social Media, Homepage) für die Hundeschule venndogs genutzt werden.

 

§ 7 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Vorbehalt

Die Berichtigung von Druck-, Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Aachen.

 

§ 10 Veterinäramt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39)

Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel.: 0241-5198-3949
Fax: 02405-95018

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